Verordnung für langfristigen Bedarf

 

 

Seit dem 1.21 gibt es keine Folgeverordnung mehr. Stattdessen gibt es die Verordnung 13,  auf der das Kästchen Sprachtherapie angekreuzt wird. Im Computer Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes wird registriert wie viele Behandlungseinheiten erlaubt sind. Sie können die Menge der Behandlungseinheiten online nachschauen. Zeitnah werden wir hierzu einen Hyperlink veröffentlichen.

Wenn die Patientin/der Patient nicht in der Lage ist zur Praxis zu kommen wegen einer Gehbehinderung oder kognitiven Einschränkungen, dann wird das Kästchen Hausbesuch angekreuzt. Sie finden in dieser Link die Gegebenheiten für ein Rezept bei Aphasies (SP5) als Erläuterung.

Link zu den Angaben SP5

 

Language Switcher