Erstverordnung (Verordnung ab dem 1.1.22)
Im Gegensatz zu der Angabe auf dem "alten" Formular 14, wird jetzt keine Erstverordnung von Ihrer Ärztin, bzw. von Ihrem Arzt auf dem Rezept notiert. Es wird allerdings im Computersystem registriert ob es eine Erst- oder Folgeverordnung ist.