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Logopädische Verordnung

Infos für Patienten

Voraussetzungen

In unserer Praxis werden sowohl Private- als auch KrankenkassenpatientInnen behandelt.

In der Regel werden die Leistungen der Logopädie bis zu 90 % von der Krankenkasse übernommen. Laut Gesetz ergibt sich ein Eigenanteil von 10%, außerdem ist eine Rezeptgebühr von 10 Euro zu entrichten.

Für Mitglieder privater Versicherungen stellen wir gerne eine Kostenübersicht unserer Leistungen zusammen, sodass sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe des etwaigigen Eigenanteils informieren können.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind nach wie vor von der Selbstbeteiligung befreit.

Bis 18 Jahre werden alle Kinder ohne Zuzahlung behandelt.

Das Rezept

Für die sprachtherapeutische Betreuung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Diese erhalten Sie nach einem Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt.

Die Verordnung kann von jedem kompetenten Arzt ausgestellt werden. Auf dem Rezept wird das Sprech-, Sprach- oder Schluckproblem und die Voraussetzung zur Behandlung beschrieben. Wir beraten Sie gerne kostenlos, wie Sie das Rezept mit den korrekten Angaben bestellen können, um unnötigen Laufereien vorzubeugen.

 Die Abläufe

Empfiehlt Ihr Arzt eine logopädische Behandlung, kommen Sie mit dem Rezept innerhalb von 14 Tagen in unsere Praxis, damit das Rezept seine Gültigkeit behält.

Ziel ist es, die Ursache (n) der Kommunikation-Ist-Situation zu untersuchen und zu diagnostizieren.

Die Ergebnisse, sowie die Prognose und eventuelle Therapiemaßnahmen werden mit Ihnen gemeinsam besprochen. Die Therapie umfasst Übungen, eine Aufklärung über die Zusammenhänge und Hausaufgaben. Für eine erfolgreiche Behandlung sollte in der Regel jeden Tag 10 Minuten selbstständig zu Hause geübt werden. Gemeinsam werden in den Therapiestunden Lernprinzipien erarbeitet, die Anregung zum Selbstlernen bieten.

Infos für Ärzte

Um den Ablauf einer logopädischen Therapie logistisch reibungslos zu gewährleisten, möchten wir hier einige Tipps zur Rezeptaustellung geben.

Nach dem Einlesen der Krankenkassekarte (Formular rosa-blau Din A4 Nr.14) sind die Daten eingegeben. Links von der Adresse Ihrer Patienten wird angekreuzt, ob diejenige vom gesetzlichen Eigenanteil (10% Regelung) befreit oder nicht befreit ist.

Erstverordnung

Erstverordnung im Kästchen angekreuzen (X)

Hausbesuch Ja oder Nein ankreuzen

Therapiebericht erwünscht, dann bitte Ja ankreuzen

Therapiedauer 45 oder 60 Min (je nach Indikation)

Verordnungsmenge 10

Therapiefrequenz: zwischen 1 - 3 pro Woche

Indikationsschlüssel z.B. SP1 bei einer Sprachentwicklungsverzögerung

ICD-10 Code ist erforderlich (am Besten zwei Codes)

Ihre Diagnose mit Leitsymptomatik

Folgeverordnung

Folgeverordnung ankreuzen

Hausbesuch Ja oder Nein ankreuzen

Therapiebericht erwünscht, dann bitte Ja ankreuzen

Therapiedauer 45 oder 60 Min (je nach Indikation)

Verordnungsmenge 10

Therapiefrequenz: zwischen 1 - 3 pro Woche

Indikationsschlüssel z.B. SP1 bei einer Sprachentwicklungsverzögerung

ICD-10 Code ist erforderlich (am Besten zwei Codes)

Ihre Diagnose mit Leitsymptomatik

Verordnung außerhalb des Regelfalls

Nach z.B. 60 Therapien (SP5) ist eine Ausnahme des Regelfalls erforderlich. Ihr ärztlicher Etat wird bei dieser Position nicht belastet.

Eine medizinische Begründung ist hier erforderlich. Bei der Novitas BKK ist dieses Rezept genehmigungspflichtig.

Hausbesuch Ja oder Nein ankreuzen

Therapiebericht erwünscht, dann bitte Ja ankreuzen

Therapiedauer 45 oder 60 Min (je nach Indikation)

Verordnungsmenge 10

Therapiefrequenz: zwischen 1 - 3 pro Woche

Indikationsschlüssel z.B. SP1 bei einer Sprachentwicklungsverzögerung

ICD-10 Code ist erforderlich (am Besten zwei Codes)

Ihre Diagnose mit Leitsymptomatik

Weitere etwaige Ausnahmen finden Sie im Heilmittelkatalog (siehe Link)

https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/logo/diag.htm